Strafrecht

Strafrecht

Wir beraten und verteidigen Sie im Strafrecht. Unsere Schwerpunkte liegen auf dem Wirtschaftsstrafrecht, Pressestrafrecht, Geheimnisschutzrecht, Äußerungsdelikten, Whistleblowing, allgemeinen Strafrecht sowie der politischen Strafverteidigung.

Wer ein Unternehmen führt, angestellt ist oder staatliche Leistungen beantragt, kann schnell dem Vorwurf eines Wirtschaftsdeliktes wie Betrug, Subventionsbetrug, Untreue oder Insolvenzverschleppung ausgesetzt sein. Hier ist eine professionelle und frühzeitige Verteidigung essenziell. Wir verfügen über einen breiten Erfahrungsschatz im Wirtschaftsstrafrecht und haben mit sehr hoher Erfolgsquote und in zahlreichen Verfahren erreicht, dass die Staatsanwaltschaft Ermittlungen eingestellt hat.

Die Beratung von Presseangehörigen sowie deren Verteidigung gegen strafrechtliche Vorwürfe bilden einen weiteren Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Gerade bei Investigativ-Recherchen stellen sich Journalist*innen regelmäßig strafrechtliche Fragen: Was darf heimlich aufgezeichnet und gefilmt werden? Dürfen bestimmte Informationen überhaupt erlangt und ausgetauscht werden?

Wir verfügen über umfassende praktische und theoretische Expertenkenntnisse im Bereich des Geheimnisschutzstrafrechts (Staatsgeheimnisse, Landesverrat, Verletzung von Dienstgeheimnissen, Geschäftsgeheimnisgesetz) und des Whistleblowings. Angestellte in Unternehmen und Behörden beraten wir eingehend dazu, welche Geheimnisse während und nach Ende des Arbeitsverhältnisses geschützt sind und welche Informationen Sie an Dritte weitergeben oder öffentlich machen dürfen. Wird Ihnen vorgeworfen, ein Geheimnis verletzt zu haben, konsultieren Sie uns frühzeitig, um Sie optimal zu verteidigen.

Im allgemeinen Strafrecht verteidigen wir regelmäßig als Wahl- und Pflichtverteidiger*innen. Die Vorwürfe sind vielfältig: Diebstahl, Raub, Nötigung, Körperverletzung, Tötungsdelikte, Urkundenfälschung, um nur einige zu nennen.

Die politische Strafverteidigung gegen strafrechtliche Vorwürfe bildet einen weiteren Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Hierzu zählen wir die Verteidigung von Aktivist*innen, die sich berechtigterweise auf Grundrechte und Verfassungswerte berufen. Die Verteidigung gegen den Vorwurf, Geheimnisse des Staates verletzt zu haben, hat regelmäßig auch eine politische Seite. Wir beraten außerdem bei Vorfällen von Polizeigewalt und, wenn es darum geht, Minderheiten gegen staatliche Repression zu verteidigen.

Nach einer rechtskräftigen Verurteilung bleibt als letztes Mittel oft nur noch die Verfassungs- oder Menschenrechtsbeschwerde. Wir prüfen die Erfolgsaussichten und vertreten Sie gegebenenfalls vor dem Bundesverfassungsgericht oder dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.