Verwaltungsrecht

Verwaltungsrecht inkl. Polizei- und Versammlungsrecht

Wir beraten Sie im Verwaltungsrecht und erstreiten vor Behörden und Gerichten Ihre Rechte. Das Verwaltungsrecht ist ein Rechtsgebiet, das sich mit der Organisation, den Befugnissen, den Verfahren und den Entscheidungen der öffentlichen Verwaltung befasst. Es regelt das Verhältnis zwischen dem Staat und den Bürger*innen sowie zwischen verschiedenen staatlichen Organen untereinander. Im Verwaltungsrecht werden Rechte und Pflichten sowohl der Bürger*innen als auch von Behörden festgelegt und geregelt.

Unsere Expertise auf dem Gebiet des Informationsfreiheitsrechts, das den Zugang zu staatlichen Informationen regelt, ist bekannt. Wir verfügen zudem über umfassende Erfahrung im Polizei- und Versammlungsrecht. So unterstützen wir zivilgesellschaftliche Organisationen u.a. bei der Durchführung von Protestaktionen. Gegen rechtswidrige Polizeimaßnahmen ziehen wir vor Gericht, z.B. um eine Entschädigung oder eine Löschung von rechtswidrig erhobenen Daten zu erreichen. Wir beraten zu Verfassungs- oder Menschenrechtsbeschwerden und können auf eine Reihe erfolgreich geführter Verfahren verweisen.

Wir unterstützen Sie außerdem bei verschiedenen Arten von Verwaltungsverfahren, im Bereich des Kommunalrechts, des Beamtenrechts oder anderer verwaltungsrechtlicher Angelegenheiten. Wir stehen Ihnen zur Seite, um Ihre Interessen zu vertreten, sei es bei der Beantragung von Genehmigungen, der Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Behörden oder bei der Verteidigung gegen behördliche Maßnahmen.