Informationsfreiheitsrecht & Zugang zu staatlichen Daten

Informations-freiheitsrecht & Zugang zu staatlichen Daten

Nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) hat jeder Mensch ein Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen. Wir setzen dieses Recht für Sie durch. Egal, ob es um die Lobbytermine des Bundeskanzlers oder die Essenspläne in der lokalen Schulkantine geht: Die Verwaltung und Regierung sollen transparent und kontrollierbar sein. Der Zugang zu den Informationen, der oft erst erstritten werden muss, ermächtigt Bürger*innen, sich an Politik und dem öffentlichen Diskurs zu beteiligen und ihre demokratischen Rechte informiert und kritisch auszuüben.

Neben den Informationsfreiheitsgesetzen von Bund und Ländern gibt es verschiedene Spezialgesetze, die Sie für Ihre Recherche nutzen können. Dazu zählen das Umweltinformationsgesetz, das Verbraucherinformationsgesetz oder die Archivgesetze von Bund und Ländern. Journalist*innen können sich außerdem auf presserechtliche Auskunftsansprüche berufen, die wir in Eilverfahren geltend machen. Das parlamentarische Fragerecht setzen wir für Abgeordnete durch.

Öffentliche Stellen sind zudem verpflichtet, staatliche Daten frei verfügbar zu machen (Open Data). Für unsere Mandant*innen kämpfen wir dafür, dass der Staat dieser Pflicht nachkommt. Die zugänglich gemachten Daten nutzen Datenjournalist*innen für ihre Arbeit, aber auch Unternehmen zum Aufbau von Datenbanken oder zum Trainieren von Software. Die verschiedenen Open-Data-Gesetze auf EU-, Bundes- und Landesebene bilden den rechtlichen Rahmen.

Wir unterstützen Sie dabei, Datenzugang, Auskunft oder Akteneinsicht zu erhalten. Wir beraten bei der Stellung von Anträgen nach dem Informationsfreiheitsgesetz oder bei der Nutzung von Daten und vertreten Sie gegenüber den Behörden. Unsere Mandant*innen sind Bürger*innen, Journalist*innen, NGOs, Wissenschaftler*innen und Unternehmen. Wir bauen auf jahrelange Erfahrung im Umgang mit Behörden und vor Gericht. Dies umfasst Verhandlungen mit staatlichen Stellen, gerichtliche Eilverfahren oder auch strategische Klagen bis zum Bundesverwaltungsgericht, dem Bundesverfassungsgericht oder dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.