Grund- und Menschenrechte
Grund- und Menschenrechte
Wir unterstützen Bürger*innen mit juristischen Mitteln bei der Durchsetzung ihrer Grund- und Menschenrechte, gegenüber Behörden und vor Gerichten. Wir kämpfen dafür, dass Verletzungen dieser Rechte als solche erkannt werden, sei es im Verwaltungs-, Presse- oder Strafrecht. Zivilgesellschaftliche Akteure beraten wir zu verfassungsrechtlichen Fragen und solchen, die Grund- und Menschenrechte betreffen.
Das Grundgesetz, die Landesverfassungen und die internationalen Menschenrechtsabkommen bilden die Grundlage unseres Rechtssystems. Sie sichern nicht nur Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, sondern gewährleisten auch einklagbare Grund- und Menschenrechte wie die Meinungs- oder Informationsfreiheit. Als unmittelbar anwendbares Recht binden sie alle Behörden und Gerichte.
Wenn alle Rechtsmittel erschöpft sind, bleibt in manchen Fällen als letztes Mittel die Verfassungsbeschwerde zum Landes- oder Bundesverfassungsgericht oder die Menschenrechtsbeschwerde zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Die Quote erfolgreicher Beschwerden ist zwar äußerst gering, u.a. weil die prozessualen Hürden hoch sind. Wir verfügen allerdings über langjährige Erfahrung mit Verfassungs- und Menschenrechtsbeschwerden, haben bereits mehrere Verfahren gewonnen und kennen die Fallstricke, die es zu beachten gilt. So können wir die Erfolgsaussichten seriös einschätzen und deutlich steigern. Dazu ist es wichtig, dass Sie frühzeitig an uns herantreten, möglichst noch während des laufenden Verfahrens vor den ordentlichen Gerichten bzw. den Verwaltungsgerichten.
Wir unterstützen auch im Staatsorganisationsrecht, etwa im Bereich der Informationsrechte von Abgeordneten.